Täter Opfer Ausgleich (TOA)

Der Täter Opfer Ausgleich (TOA) wird in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des MKK erbracht. 

 

Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 14 und 18 Jahren und Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren in Straf- oder Ermittlungsverfahren, die Verantwortung für ihre Tat übernehmen und die Aufarbeitung mit dem Geschädigten wünschen.

Es liegt die Zustimmung zur Durchführung des TOA durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht vor. Die Durchführung eines Täter Opfer Ausgleichs ist in jedem Stadium des Strafverfahrens möglich.

Ziel des TOA ist es, zwischen Tätern und Opfern einer Straftat zu vermitteln um möglichst den zugrundeliegenden Konflikt der Beteiligten zu lösen. Tatverantwortliche haben die möglichkeit die Folgen ihres Handelns zu reflektieren und sich im Strafverfahren ein milderes Urteil zu erarbeiten.

Geschädigte einer Straftat haben die Möglichkeit, eine Wiedergutmachung oder einen Ausgleich für ihren erlittenen Schaden zu erzielen.

 

Durch die aktive Beteiligung von tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen bzw. deren Vertreter soll die Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln sowie Gelegenheit zur Wiedergutmachung geschaffen werden.

 

Sie möchten mit uns in Kontakt treten:

 

Mailadresse: toa@vspm.info

Kontaktperson: Herr Jernej: 017657725780

                           

Ort von TOA:

Gelnhäuserstr.1, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau

 

 

 

 

 

 

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